Wichtige Information! Neuerungen im Zahlungsverkehr – Empfängerüberprüfung bei SEPA-Zahlungen (VoP) ab Oktober 2025

Aufgrund der neuen EU-Verordnung 2024/886 zur Betrugsprävention im Zahlungsverkehr sind alle Banken verpflichtet ab dem 09. Oktober 2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee - VoP) durchzuführen.