amtierende Amtsdirektorin

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Über das Amt Peitz...

Das Amt Peitz, ist ein Amt im Landkreis Spree-Neiße des Landes Brandenburg, welches sich im Jahr 1992 durch den Zusammenschluss der Stadt Peitz und den umliegenden Gemeinden gebildet hat.

Der Landschaftsraum, in dem sich das Amt Peitz befindet, wurde in der Weichseleiszeit geformt. Die Stadt Peitz und das Dorf Heinersbrück liegen direkt an der Malxe, einem Nebenfluss der Spree. Das Glogau-Baruther Urstromtal wird in der Region um Peitz als Spree-Malxe-Niederung bezeichnet. Diese Niederung ist der östliche Ausläufer des Landschaftsraumes Spreewald und wird als Vorspreewald bezeichnet. Landschaftsprägend ist das ca. 1000 Hektar große Teichgebiet. Diese Teiche sind eine naturnahe Kulturlandschaft des 16. Jahrhunderts. Außerdem kennzeichnen weite Wiesengebiete, die durch zahlreiche Gräben durchzogen sind, das Gebiet der Niederung. Bis ins 17. Jahrhundert gab es in diesen Bereichen Erlenbruchwälder. Reste solcher Gebiete findet man noch heute um Maust.

Andere Dörfer des Amtes liegen am Rand der Niederung am Übergang zu den Sanderflächen. Diese Gebiete wurden bereits in der Stein- und Bronzezeit besiedelt, da sie hochwassergeschützt lagen. Ganz im Norden des Amtsgebietes, im Sandergebiet, liegen drei Waldseen, deren Wasserqualität hervorragend ist. Dieses Gebiet ist der südlichste Bereich des Naturparks Schlaubetal. Große Wald- bzw. Forstgebiete kennzeichnen diesen Landschaftsraum.

Der südöstliche Bereich des Amtes Peitz ist vom Braunkohletagebau geprägt. Die Tagebaulandschaft ist eine Landschaft im stetigen Wandel. Im Süden des Amtes entsteht in den kommenden Jahren der größte See Brandenburgs. Die Bärenbrücker Höhe im Südosten des Amtes ist ein künstlicher Höhenzug, der Anfang der 1970er Jahr durch den Aufschluss von Tagebauen entstand.

Alle Orte des Amtes liegen im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden. Dieses westslawische Volk siedelte sich nach der Völkerwanderung im frühen Mittelalter hier an. Insbesondere in den Dörfern wurde bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts fast nur niedersorbisch gesprochen. Die sorbische/wendische Sprache und Kultur wird heute gefördert und gilt als immaterielles Weltkulturerbe.

Die Stadt Peitz im Zentrum des Amtes ist von alters her der administrative Mittelpunkt der Gegend mit einer bedeutenden Geschichte. Als ehemalige Festungsstadt war Peitz im Dreißigjährigen Krieg für etwa 6 Monate Verwaltungs- und Kurfürstensitz von Brandenburg.     

28446 ha
Fläche
10739
Einwohner

Geschichte

Im Herbst 1990 schlug die Stadt Peitz den umliegenden Gemeinden den Aufbau einer Verwaltungsgemeinschaft unter Wahrung ihrer politischen Selbstständigkeit vor, um die gemeinsamen Aufgaben besser lösen zu können. Die Gründung erfolgte am 8. Mai 1991 durch die Gemeinden Bärenbrück, Drachhausen, Drehnow, Maust, Neuendorf, Preilack, Willmersdorf und die Stadt Peitz; sie blieb offen für weitere Mitglieder. Nach dem Erlass der Amtsordnung für das Land Brandenburg (AmtsO) im Dezember 1991 kam es zur Bildung von Ämtern. Ämter sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, "dienen der Stärkung der Selbstverwaltung der amtsangehörigen Gemeinden und verwalten deren Gebiete zum Besten ihrer Einwohner" (§1 AmtsO).

Die Stadt Peitz gründete mit den Gemeinden Bärenbrück, Drachhausen, Drehnow, Grötsch, Heinersbrück, Maust, Neuendorf, Preilack, Schönhöhe, Tauer und Turnow zum 16. Juli 1992 das Amt Peitz. Bereits am 23. April 1992 hatten die beteiligten Bürgermeister die "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung des Amtes Peitz" unterzeichnet. Der Amtsausschuss wählte am 22. Juli 1992 den Preilacker Bürgermeister Willi Zech zu seinem Vorsitzenden und den Peitzer Bürgermeister Hans Gahler zum Amtsdirektor. Sitz des Amtes war vorerst das Rathaus Peitz. Mit der Kommunalwahl am 5. Dezember 1993 wurde Schönhöhe auf Wunsch der Einwohner in die Gemeinde Tauer eingemeindet. Damit verringerte sich die Zahl der amtsangehörigen Gemeinden auf elf. An die Spitze des Amtsausschusses rückte der Mauster Bürgermeister Lothar Kirsche, Hans Gahler wirkte bis 1998 als Amtsdirektor.

Mit der Übertragung neuer Aufgaben von Land und Kreis erfüllten die Räume im Rathaus nicht mehr die Anforderungen an eine bürgerfreundliche Verwaltung. Deshalb wurde die ehemalige Rehn-Fabrik zum Verwaltungssitz ausgebaut und im November 1995 bezogen. Mit dem 15. März 1999 wurde Dr. Guido Odendahl zum Amtsdirektor berufen. In seine Amtszeit fallen einschneidende Veränderungen: So wurden verschiedene Beiräte gebildet, der Beirat für Kultur- u. Tourismus, der Beirat für sorbisch/wendische Angelegenheiten, der Seniorenbeirat sowie der Jugendbeirat. Die Kosten- und Leistungsrechnung sowie wurde eingeführt und ein Beauftragter zur Korruptionsprävention, ernannt. Ansprechpartner für sorbisch/wendische Angelegenheiten ist die Sorbenbeauftragte. Besonderes Augenmerk legte Dr. Odendahl auf die Jugendarbeit. Die Einstellung eines Streetworkers und von Schulsozialhelfern sowie eine Initiative gegen rechte Gewalt sind einige Beispiele. Der Begriff "Lokale Agenda 21" wurde im Amt Peitz mit konkreten Inhalten besetzt. Am 12.01.2001 wurde Herr Horst Fillmer aus Peitz zum Amtsausschussvorsitzenden gewählt.

Durch das Land Brandenburg wurde die Gemeindegebietsreform vorangetrieben, die auch im Amt Peitz Spuren hinterlassen hat. In einem ersten Schritt schlossen sich zum 31. Dezember 2000 die Gemeinden Bärenbrück, Maust und Neuendorf freiwillig zur neuen Gemeinde Teichland zusammen. Es folgte der freiwillige Zusammenschluss der Gemeinden Turnow und Preilack zur Gemeinde Turnow/Preilack zum 31.12.2001. Zu den bisher freiwilligen Zusammenschlüssen von Gemeinden im Amt Peitz kommt eine weitere per Gesetz dazu. Die Gemeinde Grötsch wurde mit der Kommunalwahl am 26. Oktober 2003 ein Ortsteil der Gemeinde Heinersbrück. Ebenfalls per Gesetz neu entstanden ist die Gemeinde Jänschwalde, die sich aus den ehemaligen Gemeinden Drewitz, Grießen und Jänschwalde zusammensetzt. Das Amt Jänschwalde hörte mit der Kommunalwahl auf zu existieren und wurde als Gemeinde Jänschwalde Bestandteil des Amtes Peitz. Gegen diese verordneten Zusammenschlüsse waren von der Gemeinde Jänschwalde und von Grötsch Klagen beim Verfassungsgericht anhängig, die mit Beschluss vom 19.01.2006 durch das Verfassungsgericht zurückgewiesen wurden.

Dr. Odendahl beendete am 01.07.2007 seine Tätigkeit als Amtsdirektor des Amtes Peitz und wechselte zum Umweltbundesamt in Dessau. Seit dem 02.07.2007 leitete Frau Elvira Hölzner, langjährige Bauamtsleiterin und stellvertretende Amtsdirektorin amtierend das Amt Peitz. Sie wurde in der 22. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Peitz am Abend des 24. Oktober 2007 mehrheitlich zur neuen Amtsdirektorin des Amtes Peitz gewählt.  Ihr Anliegen ist es, zielgerichtet die vorhandenen Standortvorteile des Amtes Peitz für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung zu nutzen, wobei aber die Erhaltung und Verbesserung der Wohnqualität ebenso eine hohe Priorität hat. Traditionen bewahren, aber offen für Neues sein, nur so können wir die Zukunft gestalten.

Derzeit besteht das Amt Peitz aus acht amtsangehörigen Gemeinden. Heinz Schwietzer, Bürgermeister der Gemeinde Jänschwalde, wurde am 07.01.2004 zum Amtsausschussvorsitzenden gewählt. Nach der Kommunalwahl 2008 übernahm Dieter Sommer, Bürgermeister der Gemeinde Tauer, am 06.11.2008 den Vorsitz im Amtsausschuss.

Dieter Sommer legte am 30.07.2009 sein Amt als Bürgermeister nieder. Damit verlor er auch sein Mandat im Amtsausschuss, sodass auch die Neuwahl eines Amtsausschussvorsitzenden erforderlich wurde.

In der Sitzung des Amtsausschusses am 24.08.2009 wählten die 19 Mitglieder (davon 18 anwesend) Heinz Schwietzer, Bürgermeister der Gemeinde Jänschwalde, zum neuen Vorsitzenden und Helmut Geissler, Bürgermeister der Gemeinde Teichland zum stellvertretenden Vorsitzenden des Amtsausschusses.

In der konstituierenden Sitzung des Amtsausschusses vom 07.07.2014 wurde Karin Kallauke, Bürgermeisterin der Gemeinde Tauer, zur Vorsitzenden des Amtsausschusses gewählt und Wilfried Neuber, Bürgermeister der Gemeinde Teichland, zum stellvertretenden Vorsitzenden. Frau Kallauke sowie Herr Neuber bekleiden dieses Amt für Legislaturperiode bis 2019.


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