Aufgrund der neuen EU-Verordnung 2024/886 zur Betrugsprävention im Zahlungsverkehr sind alle Banken verpflichtet ab dem 09. Oktober 2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee - VoP) durchzuführen.
Die Banken müssen vor Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt, um Betrugsversuche und Fehlüberweisungen zu verhindern. Ziel ist es, die Sicherheit der Zahlungen innerhalb der EU zu verbessern und den Schutz vor betrügerischen sowie fehlgeleiteten Zahlungen zu erhöhen.
Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung Ihrer Zahlungen sicherzustellen und Zahlungsrücküberweisungen oder Verzögerungen durch fehlerhafte Empfängerdaten zu vermeiden, bitten wir Sie, bei Überweisungen ausschließlich die folgende zulässige Schreibweise als Empfängername zu verwenden:
Kontoinhaber: IBAN:
Amt Peitz DE72 1805 0000 3509 0093 46
Gemeinde Drachhausen DE66 1805 0000 3509 1001 49
Gemeinde Drehnow DE94 1805 0000 3509 1000 33
Gemeinde Heinersbrück DE75 1805 0000 3509 1000 84
Gemeinde Jänschwalde DE40 1805 0000 3502 1010 00
Stadt Peitz DE26 1805 0000 3509 0090 10
Gemeinde Tauer DE53 1805 0000 3509 1000 92
Gemeinde Teichland DE32 1805 0000 3509 1068 72
Gemeinde Turnow-Preilack DE12 1805 0000 3509 1072 32
Bitte passen Sie den Empfängernamen Ihrer Dauerüberweisungen bei Ihrer Bank oder in den Vorlagen in Ihrem Online-Banking an.
Sollten Probleme oder Fehlermeldungen bei der Überweisung an das Amt Peitz oder an die amtsangehörigen Gemeinden auftreten, stehen wir für Rückfragen gern zur Verfügung.
A. Halbasch
Kassenverwalterin