Haben Sie Fragen zu Ihrem Grundsteuerwertbescheid?
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Finanzämter des Landes Brandenburg sind mit der Bearbeitung von Grundsteuerwerterklärungen und Einsprüchen befasst.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Sie die Bewertungsstellen aufgrund der Vielzahl von Anrufen nicht sofort telefonisch erreichen und die Bearbeitung Ihrer schriftlichen Anfragen weiterhin andauern wird.
Wir bitten Sie, zunächst die von Ihnen in der Grundsteuerwerterklärung gemachten Angaben eigenständig nochmals zu prüfen - wie z.B. die Grundstücksart und -fläche, die angegebene Wohnfläche oder ob eine erklärte Kernsanierung tatsächlich stattgefunden hat.
Eine allgemeine und vollumfängliche Fallüberprüfung durch das Finanzamt ist außerhalb eines Einspruchsverfahrens nicht vorgesehen.
Unterstützend stehen Ihnen hierzu auf der Grundsteuerseite der Finanzämter Brandenburg (www.grundsteuer.brandenburg.de) ausführliche und hilfreiche Erläuterungen zur Verfügung.
Sie finden hier Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsteuer, Hinweise zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung und auch eine ausführliche Darstellung eines Grundsteuerwertbescheides mit detaillierten Erläuterungen zu den darin enthaltenen Daten.
Wenn Sie Ihre Angaben in der Grundsteuerwerterklärung berichtigen oder ergänzen möchten, teilen Sie uns dies bitte ausschließlich schriftlich mit.
Wir empfehlen Ihnen die elektronische Übermittlung über das kostenlose Portal der Steuerverwaltung „ELSTER“. Hier können Sie auch ohne vorherige Authentifizierung (ELSTER- Kontaktformular) auf sicherem Weg direkt mit dem Finanzamt kommunizieren und erhalten auch sofort eine Bestätigung darüber, dass Ihre Mitteilungen an das Finanzamt weitergeleitet wurden.
Einwendungen gegen Ihren Grundsteuerbescheid, insbesondere zum Hebesatz, bringen Sie deshalb bitte ausschließlich gegenüber der Stadt/Kommune vor.
Ihr Finanzamt