Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 wurde mit dem Grundsteuerreformgesetz vom 26.11.2019 eine Neuregelung zur Bewertung von Grundstücken geschaffen, die ab dem 01.01.2025 zur Anwendung zu bringen ist.

Das bedeutet, dass die Finanzämter alle Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022 neu bewerten, damit die Kommunen die Grundsteuer nach den aktuellen Wertverhältnissen ab dem 01.01.2025 berechnen können.

Voraussetzung bildet die Grundsteuerwerterklärung, die jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer gegenüber dem Finanzamt in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 abgeben muss.

Alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie zusammengefasst auf der Internetseite: www.grundsteuer.brandenburg.de, unter anderem werden Antworten zu den wichtigsten Fragen, Checklisten, Erklär-Videos sowie ein Link zum Informationsportal Grundstücksdaten zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich können Sie sich bei Fragen direkt an die Hotline des Finanzamtes unter 0331-200 600 20 (Mo. - Do.: 9 -16 Uhr und Fr.: 9-14 Uhr) wenden.

 

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