Sehr geehrte Damen und Herren,


das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des
Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den
Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft
verpflichtet sind.


Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des
Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die
Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.


Melden Sie deshalb bitte als Eigentümerin/Eigentümer
• den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
• den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
• die Nutzungsänderung von Wohnraum


per Post an Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin oder
als E-Mail an Bautaetigkeit@statistik-bbb.de.


Unter dem Link https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet kann der
Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden.


Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3
umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In
diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur
Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen 2025 zur Bauabgangsstatistik bei der Bauaufsichtsbehörde bzw. dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg - Standort Berlin - bis spätestens zum 13. März 2026 ein. Dies kann auch per E-Mail an Bautaetigkeit@statistik-bbb.de erfolgen.

Land Brandenburg

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin

Gemeindebezug
Sachbezug