Sehr geehrte Eigentümer des Flurstückes 12 und 41,

die Grenzen des Grundstücks Gemeinde Teichland, Flur 7, Gemarkung Maust, Flurstück 43, 12, und 41 sind vermessen worden.

Im Grenztermin am 12.01.2024 war Gelegenheit, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Grenzfeststellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter jedoch nicht teilgenommen.

Gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 2*) des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) vom 27. Mai 2009 (GVBl. I 2009, S. 166), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl.I 2010 Nr 17) gebe ich deshalb durch Offenlegung

das Ergebnis der Grenzermittlung bekannt.

Einwendungen gegen die Grenzermittlung, gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Einwendungen erheben.
Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist keine Einwendungen erhoben wurden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en*) können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erheben.

Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung sind bei

ÖbVI Ronny Werschnitzky, Cottbuser Str. 57, 03149 Forst (Lausitz)

schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Offenlegung des Ergebnisses der Grenzermittlung erfolgt bei

ÖbVI Ronny Werschnitzky, Cottbuser Str. 57, 03149 Forst (Lausitz)

in der Zeit vom 07.03.2024 bis 07.04.2024.

 

Vermessungsbüro Dipl.-Ing. R. Werschnitzky
öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
im Land Brandenburg

 

Diese Bekanntmachung wurde im „Amtsblatt für das Amt Peitz/Amtske łopjeno za amt Picnjo mit seinen Gemeinden Drachhausen/Hochoza, Drehnow/Drjenow, Heinersbrück/Móst, Jänschwalde/Janšojce, Tauer/Turjej, Teichland/Gatojce, Turnow-Preilack/Turnow-Pśiłuk und der Stadt Peitz/Picnjo“, Ausgabe 02/2024 vom 28.02.2024, öffentlich bekannt gemacht.

Adresse Ort der Ausführung