Sehr geehrte Damen und Herren,

Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber (Wahlvorschlagsträger), die beabsichtigen an den Kommunalwahlen 2024 teilzunehmen, müssen einen schriftlichen Wahlvorschlag bei mir einreichen. Dieser besteht aus einer Vielzahl an Unterlagen:

1. dem Wahlvorschlag (Anlage 5a oder 5b),

2. der Erklärung einer jeden Bewerberin bzw. eines jeden Bewerbers, dass sie oder er seiner Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt (Anlage 7a oder 7b),

3. für jede vorgeschlagene Bewerberin bzw. für jeden vorgeschlagenen Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde, dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist (Anlage 8a oder 8b),

4. für jede Unionsbürgerin bzw. jeden Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt über ihre bzw. seine Staatsangehörigkeit und darüber, dass sie oder er nicht in ihrem oder seinen Mitgliedsstaat von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist (Anlage 8c),

5. bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Listenvereinigungen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber (Anlage 9a oder 9b) sowie

6. (sofern erforderlich) die ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften (Anlage 6).

Um die Erfassung von Wahlvorschlägen zu erleichtern, wird unter der Adresse Wahlen.Brandenburg.de ein Online-Portal zur Verfügung gestellt, über das Sie formulargestützt Ihren Wahlvorschlag erfassen können.

Nach dem Unterschreiben muss der Wahlvorschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der Einreichungsfrist, also spätestens am 66. Tag vor der Wahl (04.04.2024), um 12:00 Uhr schriftlich im Original bei mir eingereicht werden. Eine ausschließlich elektronische Einreichung des Wahlvorschlages über den Formularserver gilt nicht als eingereichter Wahlvorschlag.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

J. Hannusch

Wahlleiterin

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