Aufruf des Amtes Peitz zur Gewinnung von Kandidaten für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im Jahr 2023 werden die Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden in unserem Amt interessierte Frauen und Männer, die sich als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Amtsgericht Cottbus zur Verfügung stellen. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung in Strafsachen mit gleichen Rechten wie der Richter mit.

Voraussetzungen für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin, zum ehrenamtlichen Richter sind, dass diese

  • Deutsche sind
  • am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden
  • ihren Wohnsitz im Amt Peitz haben.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge des Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen
  • oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung
  • öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können insbesondere:

  • Mitglieder der Bundesregierung oder der Landesregierung
  • Richter
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. 

 

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

In Vorbereitung der Schöffenwahl durch den Wahlausschuss des Amtsgerichtes Cottbus haben die Gemeindevertretungen bzw. Stadtverordnetenversammlung des Amtes Peitz termingerecht eine Vorschlagsliste zu erstellen.

Interessenten für das Schöffenamt bewerben sich bitte schriftlich bis zum 28.03.2023 beim Amt Peitz.

 

Das Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden bzw. ist im Bürgerbüro erhältlich.

 

Bewerbungvordruck Erwachsenenschöffen_Stand_2023.pdf zum Herunterladen und Ausdrucken 

Gemeindebezug

Sachbezug