Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energie-und Lebenserhaltungskosten hat das Land Brandenburg am 16.12.2022 das Brandenburg-Paket beschlossen.

Dieses geht mit der Änderung des Kita-Gesetzes einher und bringt Entlastungen für Eltern bei den Beiträgen der Kindertagesbetreuung. Die geplanten Änderungen gelten befristet vom 01.01.2023 bis 31.12.2024.

Die Elternbeitragsfreiheit wird auf ein Jahresnettoeinkommen von bis zu 35.000 EUR ausgeweitet. In der Spanne von 35.000 EUR bis 55.000 EUR gelten Höchstbeitragsgrenzen. Fällt der Elternbeitrag aus der ursprünglichen Elternbeitragstabelle günstiger aus, als der vom Gesetz festgelegte Höchstbeitrag, so ist der niedrigere Beitrag zu zahlen.

Auch die Elternbeitragsbefreiung für das letzte Jahr vor der Einschulung gilt weiterhin.

So begrüßenswert die Entlastungen für die Eltern auch sind, verursacht diese komplizierte und kurzfristige Gesetzesänderung einen immensen Aufwand. Neue Software-Updates müssen eingespielt werden und auf ihre Praktikabilität geprüft werden. Das Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022 muss für alle Eltern neu geprüft werden und Elternbeitragsbescheide für über 700 Kinder erstellt werden.

Das Land Brandenburg gibt den Kommunen dafür bis Ende Februar 2023 Zeit.

Etwaige Rückzahlungen haben bis Ende März 2023 zu erfolgen.

Alle Eltern werden über ein Elternanschreiben aufgefordert, die benötigten Unterlagen einzureichen.

Eine genaue Überprüfung kann nur mit vollständigen Unterlagen erfolgen. Im Interesse der Eltern bittet der FB Schulen / Kindereinrichtungen um schnellstmögliche und vollständige Übersendung von Nachweisen.

Aufgrund der kurzfristig gesetzten Fristen und der enormen Arbeitsbelastung für die Mitarbeiterinnen, bitte ich von telefonischen Rückfragen bei den Sachbearbeitern zum Bearbeitungsstand der Unterlagen abzusehen. Es wird schnellstmöglich an der Abarbeitung gearbeitet. Haben Sie Fragen zu den einzureichenden Unterlagen, stellen Sie diese bitte per E-Mail.

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