Bauabgangsstatistik 2022

das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit diesen Angaben wird die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes auch für das Amt Peitz gesichert und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen gebildet.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum,
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).

Der Erhebungsbogen ist unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen 2022 zur Bauabgangsstatistik bei der Bauaufsichtsbehörde bzw. dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg - Standort Berlin - bis spätestens zum 15. März 2023 ein.
Dies kann auch per E-Mail an Bau@statistik-bbb.de erfolgen.

Land Brandenburg
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin

 

Abgang22_Anschreiben an die Gemeinde.pdf

Abgang22_Auskunft.pdf

Abgang22_Erhebungsbogen.pdf

 

 

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