Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde hat in öffentlicher Sitzung am 03.12.2020 den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Jänschwalde für die Gemarkungen Drewitz und Jänschwalde für das Gebiet des ehemaligen Flugplatzes Drewitz in der Fassung vom November 2020 beschlossen und die Begründung gebilligt.
Ziel der Planänderung ist es, für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ die Voraussetzungen zu schaffen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes statt. Der Planentwurf liegt einschließlich seiner Begründung >
vom 06.01.2021 bis einschließlich 09.02.2021
im Bauamt des Amtes Peitz, Zimmer 2.7, Schulstraße 6 in 03185 Peitz
Montag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Aufgrund von eingeschränkten Öffnungszeiten während der Corona-Pandemie ist eine telefonische Anmeldung unter Tel. Nr.: 035601-38164 erforderlich. Die individuelle Terminvergabe erfolgt zu den üblichen Dienstzeiten.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Fragen zum Planentwurf können ebenfalls telefonisch unter Tel.-Nr.: 035601-38164 oder per E-Mail: appelt@peitz.de gestellt werden.
Ergänzend werden Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, während der Auslegungsfrist unter http:// www.peitz.de bereitgestellt.
Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist im zentralen Landesportal unter den nachfolgenden Internetadressen zur Verfügung:
http://blp.brandenburg.de oder http://bauleitplanung.brandenburg.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.