Richtlinie zur Elternbeitragsbefreiung des Landes Brandenburg
Liebe Eltern,
das Land Brandenburg hat rückwirkend zum 01. Januar 2021 die 2. Richtlinie zur Kita-Elternbeitragsbefreiung 2021 auf den Weg gebracht.
► Übersicht des Landkreises Spree-Neiße mit aktuellen Fallzahlen
► Übersicht der wichtigsten Corona-Regeln
► Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen vom 22.01.2021
Liebe Eltern,
das Land Brandenburg hat rückwirkend zum 01. Januar 2021 die 2. Richtlinie zur Kita-Elternbeitragsbefreiung 2021 auf den Weg gebracht.
Liebe Eltern,
in Vorbereitung auf die Umsetzung der fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung trifft der Landkreis Spree-Neiße Vorbereitungen zur Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen.
Sehr geehrte Eltern,
das Amt Peitz teilt Ihnen auf diesem Wege mit, dass die Kitas (Krippe-und Kindergartenbereich) weiterhin ab dem 11.01.2021 für den Normalbetrieb geöffnet bleiben.
Liebe Eltern,
im Rahmen der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus wird ab dem 04.01.2021 eine Notbetreuung für schulpflichtige Kinder der 1. bis 4. Klasse für die Zeit des regulären Unterrichts am Vormittag (Schule) und für die Zeit der Hortbetreuung am Nachmittag (Hort) vorgehalten.
Aufgrund der sich immer dramatischer darstellenden Situation hat der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa weitere Allgemeinverfügungen zum 14.12.2020 erlassen.
Seit dem 05.12.2020 gilt zusätzlich zu den Verordnungen des Landes Brandenburg zur Eindämmung des Covid-19-Infektionsgeschehens die "Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa über zusätzliche Schutzmaßmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens" auch im Amt Peitz.
Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie heute über folgende Situation informieren:
Auch im Amt Peitz steigen die Fallzahlen der mit COVID-19 infizierten Personen. Der 7-Tage- Inzidenzwert liegt derzeit bei 236,5.
Die Corona-Hilfen der Bundesregierung werden kontinuierlich nachjustiert und erweitert. So wurde der Kreis der Antragsberechtigten der Novemberhilfe erweitert, um möglichst allen Betroffenen wirksam und schnell zu helfen. Die bisherige Überbrückungshilfe wird bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet.
Werte Eltern,
aufgrund der steigenden Fallzahlen und der hohen Inzidenz in der unserem Amt werden ab sofort erweiterte Schutzmaßnahmen in den Kitas eingeleitet.
Aufgrund des deutschlandweit exponentiellen Anstiegs an Covid-19-Fallzahlen im Oktober 2020 und der Ergebnisse der Ministrepräsidentenkonferenz vom 28.10.2020 trat am Montag, 2. November eine von der Landesregierung beschlossene neue Corona-Verordnung in Kraft.