Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)

 

Die Billigung des Vorentwurfs zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo mit den Teilplänen der jeweiligen Gemeinden und deren Begründungen erfolgte in der öffentlichen Sitzung der 

Gemeindevertretung der Gemeinde Drachhausen am 15.02.2024 

Gemeindevertretung der Gemeinde Drehnow am 12.03.2024 

Gemeindevertretung der Gemeinde Heinersbrück am 27.02.2024 

Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde am 08.02.2024 

Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer am 22.02.2024 

Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland am 13.02.2024 

Gemeindevertretung der Gemeinde Turnow-Preilack am 23.02.2024 

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz am 14.02.2024 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer ersten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen statt.

Der Vorentwurf zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan in der Fassung vom April 2024 mit seinen Teilplänen und der Begründung sind im Zeitraum 

vom 04. April 2024 bis einschließlich 16. Mai 2024

unter folgendem Link für die Öffentlichkeit zugänglich:

 

https://my.hidrive.com/share/obuan52lkg

Passwort: GFNP24

 

Zusätzlich liegen diese Planunterlagen in dem o.g. Zeitraum im Bauamt des Amtes Peitz, Zimmer 2.7, Schulstraße 6 in 03185 Peitz während folgender Dienstzeiten:

Montag                von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag              von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch            von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag        von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag                  von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegefrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Fragen zum Planentwurf können ebenfalls telefonisch unter Tel.-Nr.: 035601-38162 oder per E-Mail an: donath@peitz.de gestellt werden.

Es wird darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln.

Zusätzlich stehen die Unterlagen während der Auslegefrist im zentralen Landesportal unter den  nachfolgenden Internetadressen zur Verfügung.

blp.brandenburg.de und bauleitplanung.brandenburg.de

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen sind dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.

Adresse Ort der Ausführung

Einsichtszeitraum

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Anlagen