Lokale Agenda 21
Lokale Agenda 21 im Amt Peitz
Bereits im August 2001 fasste der Amtsausschuss des Amtes Peitz den Grundsatzbeschluss zur Bildung einer Lokalen Agenda 21 im Amt Peitz.
Agenda 21 - Was ist das?
Agenda (agere) ist ein lateinischer Begriff und heißt sinngemäß: "was zu tun ist". Im heute üblichen Sprachgebrauch bedeutet Agenda Terminplan, Tagesordnung, Arbeits- oder Aktionsprogramm. Die 21 steht für das 21. Jahrhundert.
Agenda 21 heißt also: "Was im 21. Jahrhundert zu tun ist".
Die Agenda 21 ist ein globales Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, dass im Juni 1992 in Rio de Janeiro von 178 Staaten, darunter auch Deutschland, verabschiedet wurde. In diesem Aktionsprogramm werden den nationalen Regierungen konkrete Handlungsanweisungen für die Bereiche Umwelt und Entwicklung gegeben. Es handelt sich um eine ganzheitliche Betrachtung aller ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren, die die aktuelle umwelt- und entwick- lungspolitische Situation beeinflussen.
Die Agenda 21 ist kein Befehl, sie ist die Empfehlung, das Handlungsprogramm für nachhaltige Entwicklung in Gemeinwesen, Wirtschaft und Umwelt. Zu den Unterzeichnerländern gehören Entwicklungsländer und Industrienationen.
Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich zu den Zielen der Agenda 21 bekannt.
Die Agenda 21 beschreibt die weltweit drängendsten Probleme, die einer dauerhaften Zukunft der Menschheit im Wege stehen. Das Aktionsprogramm enthält wichtige Festlegungen u.a. zur Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, zu Handel und Umwelt, zur Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik, zur Landwirtschaftspolitik sowie zur finanziellen und technologischen Zusammenarbeit der Industrie- und Entwicklungsländer.
Die Agenda 21 setzt auf das Prinzip der Nachhaltigkeit - das Zauberwort der Agenda 21.
Das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung zieht sich wie ein roter Faden durch die Agenda 21.
Gemeint ist, dass sich die künftige Entwicklung der Menschheit so vollziehen muss, dass ein gerechter Ausgleich zwischen arm und reich erzielt und die Umwelt nicht geschädigt oder gar zerstört wird und unsere Nachkommen mindestens die gleichen Lebenschancen haben, wie wir heute auch.
Dies bedeutet: Kein Land dieser Erde mit seinen Menschen darf auf Kosten anderer Länder, Menschen und der Natur sowie auf Kosten zukünftiger Generationen leben.
Eine Entwicklung ist dann nachhaltig, wenn sie umweltverträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig ist.
Global denken, lokal handeln!
Lokale Agenda 21 im Amt Peitz
Wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte sollen ineinandergreifen und in Einklang gebracht werden.
Viele Problemlösungen sind nur in der Gemeinde, d. h. in Zusammenarbeit und im Konsens mit den Bürgern zu erreichen. Daher werden in Kapitel 28 der Agenda 21 die Kommunen weltweit aufgefordert, Initiativen zu starten, die die Agenda 21 unterstützen. Lokale Agenda 21 also auf kommunaler Ebene.
Ganz gleich, welche Sachverhalte in ein nachhaltiges Gleichgewicht gebracht werden müssen - seien es die Fragen der Verkehrsbelastung, der Abfallvermeidung, der Erhaltung unserer Natur- und Landschaft, der Schutz des Trinkwassers und natürlich auch die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben - die lokale Agenda 21 wird die Grundlage für die langfristig bestmögliche Lösung liefern.
Damit ist die Agenda 21 das erste UN-Dokument, dass die Umsetzung nicht nur den Regierungen überlässt, sondern ausdrücklich die Einbindung der Nichtregierungsorganisationen, der Verbände und der Kommunen, ja jedes einzelnen Menschen, fordert.
Beispiele machbarer Projekte, Aktionen, Ideen und Vorschläge für den Agenda-Prozess:
Was haben wir schon?/Was können wir noch machen?
Vieles ist schon vorhanden, aber nicht unter dem Gesichtspunkt Lokale Agenda 21 entstanden.
1. Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
- Gründung eines Wirtschaftsrates am 18.10.2001
- Bergbaufolgelandschaft (Nutzungskonzept Teichland, Heinersbrück, Jänschwalde)
- Nachhaltige Fischereiwirtschaft (Problem Wasserhaushalt)
- Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
• Verwendung umweltgerechter Baustoffe
• Wohnumfeldverbesserung
• schadstoffarme Heizungsanlagen
• Rettung historischer Bausubstanz
Bisher wurde die Gründung eines Wirtschaftsrates im Amt Peitz realisiert. Die Initiatoren dieses Vorhabens waren Unternehmer sowie die Verwaltung des Amtes Peitz. Am 27.03.2003 wurde dem Wirtschaftsrat ein rechtlicher Rahmen in Form eines eingetragenen Vereines gegeben. Auch die Rettung historischer Bausubstanz ist vielerorts gegeben. Umweltgerechte Baustoffe oder schadstoffarme Heizungsanlagen werden von Privaten berücksichtigt.
2. Bewahrung der Umwelt
- Energieeinsparungsprojekte/ ~wettbewerbe (Bsp.: Effizienzanalyse Schule in Zusammenarbeit mit der Spree-Gas)
- Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden (Bsp. Gemeindezentrum Drachhausen)
- Umweltbildung an den Schulen des Amtes (Bsp.: Projektwochen an Schulen)
- Teichlehrpfad (am 27.03.2004 eröffnet, Projekt des Landesfischereiverbandes Bbg./Bln. e.V.)
- Förderverein Nationalpark Lieberoser Heide e.V.
- Windkraftanlagen in einzelnen Gemeinden des Amtes
3. Sicherung der Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens
- Aktionsprogramm gegen rechte Gewalt (Streetworker/Schulen)
- Integration von Behinderten und Aussiedlern (Aussiedlerschule als Teil der Gesamtschule)
- Aufbau und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (Bsp.: WERG e.V.)
- Kommunale Partnerschaften (Polen, Niederlande, Tschechien, Österreich)
- Sorbisch/wendisches Leben
- „Bücher bauen Brücken“
- Hilfsangebote für Alleinerziehende, „Ersatzoma“
Die Zuständigkeit für die Lokale Agenda 21 liegt im Moment noch im Bereich Büro Amtsdirektor. Für das Projekt „Wirtschaftsrat” wurde ein eingetragener Verein gegründet, der sich durch Mitgliedsbeiträge trägt.
Es wird angestrebt, dass sich die Aktivitäten der Lokalen Agenda 21 im Amt Peitz aus dem Ausschuss für Finanzen und Lokale Agenda 21 bzw. aus den Gemeinden heraus selbstständing entwickeln, ohne die „führende Hand“ des Amtes.
Erfolgskontrollen sollen vom Ausschuss für Finanzen und Lokale Agenda 21 durchgeführt werden.

